Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Augsburg e. V.

Gemeinsam sicher - mit Abstand im Verkehr

Wer mit dem Rad unterwegs ist, kennt das Gefühl: Der Atem stockt, weil ein Auto viel zu nah vorbeigeschossen ist. Enges Überholen gehört für Radfahrer:innen leider nach wie vor zum unangenehmen Alltag.

Doch während Autofahrer:innen durch Blech und Airbags geschützt sind, fehlt Radfahrenden diese Knautschzone völlig.

Zu geringe Abstände führen nicht nur zu schweren Kollisionen und Stürzen, sondern erzeugen auch ein massives Unsicherheitsgefühl. Die fatalen Folgen dieses Regelverstoßes: Radfahrende trauen sich auf bestimmten Strecken nicht mehr auf die Straße oder verzichten am Ende sogar ganz auf das Rad als umweltfreundliches Verkehrsmittel. Das bremst den Erfolg der dringend notwendigen Verkehrswende massiv aus.

Warum wird so eng überholt? Oft liegt es an mangelnder Infrastruktur oder unzureichendem Wissen über die Rechtslage. Aber auch fehlendes Einfühlungsvermögen, allgemeine Rücksichtslosigkeit oder der Irrglaube, Radfahrende seien bloße „Verkehrshindernisse", spielen eine Rolle.

Bereits seit der StVO-Novelle im April 2020 ist der Sicherheitsabstand beim Überholen von ungeschützten Verkehrsteilnehmern gesetzlich glasklar geregelt. Für diesen Meilenstein hat sich der ADFC lange Zeit intensiv eingesetzt. Doch die beste Regel nutzt nichts, wenn sie nicht bekannt ist, nicht beachtet und nicht kontrolliert wird.

Für den Verkehrssicherheitstag in Nürnberg am 27. Juni 2026 hat der ADFC Bayern ein neues Überholabstand-Banner erstellt – die Verkehrssituation ist maßstabsgetreu dargestellt.

Die Realität im Maßstab 1:1

Das Banner zeigt die Situation direkt aus der Lebensrealität – und zwar von hinten dargestellt, genau in Fahrtrichtung des Radfahrenden. Es bildet die gesetzlichen Abstände im realistischen 1:1-Verhältnis ab, um für alle Verkehrsteilnehmenden unmissverständlich zu veranschaulichen, wie viel Platz dem Radverkehr auf der Straße ohne baulich getrennten Radweg eigentlich zusteht.

1. Die Dooring-Zone: Gefahr von rechts

Ganz rechts auf dem Banner ist ein parkendes Auto mit einer sich öffnenden Autotür zu sehen. Das ist der absolute Gefahrenbereich.

  • Die goldene Regel: Radfahrende müssen zum eigenen Schutz mindestens 1 Meter Abstand zu parkenden Fahrzeugen halten.
  • Warum das lebenswichtig ist: Fehler passieren schnell, und das plötzliche Aufreißen von Türen (sogenanntes „Dooring") gehört zu den gefährlichsten Unfallursachen. Hier schützt oft selbst der Helm nicht mehr: Die Folgen reichen von schwersten Beinverletzungen bis hin zum Tod.

2. Der gesetzliche Mindestabstand beim Überholen

In der Mitte des Banners befindet sich die Spur des Radfahrenden (ca. 0,80 m Breite, mit Kinderanhänger sogar rund 1,00 m). Wer hier mit dem Kraftfahrzeug überholen will, muss laut § 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) strikte Mindestabstände einhalten:

  • Innerorts: Mindestens 1,5 Meter Seitenabstand.
  • Außerorts: Mindestens 2,0 Meter Seitenabstand.
  • Besonderer Schutz für Kinder: Wenn Kinder auf dem Rad unterwegs sind oder ein Fahrrad mit Kinderanhänger fährt, gilt auch innerorts ein Mindestabstand von 2,0 Metern.

3. Wo das Auto wirklich fahren muss

Ganz links auf dem Banner ist schließlich das überholende Fahrzeug zu sehen. Wenn man all diese Abstände zusammenrechnet (1 m Dooring-Schutz + ca. 0,80 m Fahrradbreite + 1,5 m bis 2 m Überholabstand + Breite des Autos), wird schnell klar:

Auf einer ganz normalen, üblichen Straße muss das überholende Fahrzeug vollständig über die Mittellinie fahren. In Fahrradstraßen, die meistens nur eine Breite von 4 bis 5 Metern aufweisen, ist ein regelkonformes Überholen dadurch faktisch überhaupt nicht mehr möglich.

Ein Gedanke, der einen kurzen Moment zum Wirken braucht.

„Ja, aber dann kann ja fast niemand mehr überholen!"

Das ist die häufigste Reaktion, die in Diskussionen zu hören ist. Und die Antwort darauf lautet ganz klar: Ja, genau so ist es! Ein Überholvorgang ist kein Grundrecht, sondern an Bedingungen geknüpft. Wenn die Straße nicht breit genug ist, um die gesetzlichen Mindestabstände einzuhalten, darf schlichtweg nicht überholt werden. Autofahrende müssen in diesem Fall mit ausreichendem Abstand hinter dem Rad herfahren, bis genügend Platz für ein sicheres Manöver vorhanden ist.

Good to know: Wann und wo darf überhaupt gefahren werden?

Die Debatte zeigt oft, dass auch Missverständnisse darüber herrschen, wo Radfahrer:innen fahren müssen.

  • Fahren auf der Straße ist oft erlaubt: Radfahrende dürfen grundsätzlich die Straße benutzen, es sei denn, ein Radweg ist explizit benutzungspflichtig.
  • Wann ist ein Radweg benutzungspflichtig? Nur dann, wenn dies durch die blauen Schilder mit weißem Fahrradsymbol (Verkehrszeichen 237, 240, 241) angeordnet ist.
  • Ausnahmen bei Blockaden: Selbst bei einer theoretischen Pflicht gilt: Ist der Radweg blockiert (z. B. durch Schnee, Baustellen oder Falschparker), dürfen Radfahrende auf die Straße ausweichen. Auch dann müssen Autos den vollen Sicherheitsabstand einhalten.
  • Rechts vorbeifahren: Radfahrende dürfen übrigens nicht nur links überholen, sondern an stehendem Verkehr (z. B. an einer roten Ampel) auch vorsichtig rechts vorbeifahren.

Video-Tipp: Um die Dynamik und die Perspektiven noch besser zu verstehen, gibt dieses Video einen guten Einblick.

Aktiv werden: ADFC-Aktive können das Banner (680 x 170 cm, geeignet für zwei Bauzäune) für ihre Aktionen unter kontakt [at] adfc-bayern.de ausleihen.

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