Verkehrstraing mit Geflüchteten

Verkehrstraining mit Geflüchteten © ADFC | Reinhold Weber

Den Regeln der StVO folgen

Die StVO ist eindeutig: das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrende. Ebenso gilt es Regeln beim direkten oder indirekten Linksabbiegen zu beachten. Ansonsten droht ein Bußgeld.

Für Radfahrende gilt das Rechtsfahrgebot – und zwar nicht nur auf der Fahrbahn, sondern auch auf Radwegen, Radfahrstreifen, freigegebenen Gehwegen, Fahrradstraßen und auch Schutzstreifen.

Rechtsfahrgebot beachten

Trotzdem kommen Radfahrenden, die sich rechts halten, immer wieder Radfahrende entgegen, die auf der linken Seite unterwegs sind. Das verunsichert die richtig fahrenden Radfahrenden und kann auch gefährlich werden.

15 Euro müssen Radfahrende zahlen, wenn sie sich nicht an das Rechtsfahrgebot halten, obwohl eine Schutzstreifenmarkierung vorhanden ist. Behindern sie dabei andere, sind es 20 Euro, bei Gefährdung 25 Euro. Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 30 Euro zur Kasse gebeten.

Fehler beim Linksabbiegen

Wollen Radfahrende links abbiegen, können sie sich aussuchen, ob sie direkt nach links abbiegen oder ob sie es indirekt tun wollen. Begehen sie dabei Fehler, droht ein Bußgeld.

Grundsätzlich dürfen Radfahrende wählen, ob sie direkt nach links abbiegen oder ob sie dies indirekt tun wollen.

Beim direkten Linksabbiegen dürfen Radfahrende auch benutzungspflichtige Radwege verlassen, um direkt links abzubiegen, müssen aber auf den Geradeaus-Verkehr achten, der Vorfahrt hat. Wer direkt links abbiegen möchte, ordnet sich frühzeitig in der Fahrbahnmitte ein und richtet sich nach den Lichtsignalen des entsprechenden Fahrstreifens.

Beim indirekten Linksabbiegen bleibt der Radfahrende zunächst rechts und überquert die Kreuzung oder Einmündung. Anschließend biegt er dann nach links ab. Der Radfahrende überquert dabei also zwei Fahrbahnen jeweils geradeaus.

15 Euro müssen Radfahrende zahlen, wenn sie Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen machen. Behindern sie dabei andere, sind es 20 Euro, bei Gefährdung 25 Euro. Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 30 Euro zur Kasse gebeten.

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  • Bietet ihr auch Fahrradkurse an?

    Der ADFC Augsburg bietet seit 2021 Fahrsicherheitstrainings an. Dieses Training vermittelt Kenntnisse, die zu einer besseren Beherrschung des Fahrrades verhilft, insbesondere in kritischen Situationen. Es ist auch, aber nicht nur, für Fahrerinnen und Fahrern von E-Bikes/ Pedelecs geeignet. Weitere Informationen gibt es unter https://augsburg.adfc.de/artikel/fahrsicherheitstraining

    Der ADFC Augsburg bietet zur Zeit keine Fahrradfahrkurse an, in denen das Radfahren gelehrt wird.  Vielleicht traust du dir selbst zu, deine Bekannten zu unterrichten? Die ADFC Radfahrschule gibt dafür Praxis-Tipps: https://radfahrschule.adfc.de/tipps-zum-radfahren-lernen

  • Ich suche Kartenmaterial für meine Fahrradtour

    Fahrradkarten in Papierform bekommst du bei deinem lokalen Buchhandel. Insbesondere regionales Kartenmaterial ist bei den größeren Buchhandlungen in der Augsburger Innenstadt oft vorhanden. Jede Buchhandlung kann aber Karten in kurzer Zeit für dich bestellen. Einen Übebrlick über das Sortiment der ADFC Karten findest du unter https://www.fahrrad-buecher-karten.de.

    Wir empfehlen zudem die Nutzung digitaler Karten für die Planung deiner Tour, z.B. über die freie Karte http://www.opencyclemap.org, wo alle Fernradwege eingezeichnet sind bzw. https://maps.openrouteservice.org, wo du selbst Routen erstellen kannst. Es gibt aber viele weitere Anwendungen wie z.B. komoot oder outdooractive, wo du nicht nur Touren planen kannst, sondern dich auch durch die Touren anderer Nutzer*innen inspirieren lassen kannst.

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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