Gehwegparken ausweiten auf Kosten von Familien und Menschen mit Behinderung?

Die CSU will das Gehwegparken ausweiten. Der ADFC fordert stattdessen bisheriges Gehwegparken auf den Prüfstand zu stellen und die erforderlichen Restgehwegbreiten sicherzustellen. Nur so ist eine sichere Fortbewegung auf dem Gehweg möglich.

Der ADFC Augsburg begrüßt es, wenn Stadtregierung und Stadtrat das Thema Gehwegparken aufgreifen. Das von der CSU-Stadtratsfraktion in ihrem Antrag kommunizierte Ziel, „das Gehwegparken dort zuzulassen, wo es für alle Verkehrsteilnehmer sinnvoll und möglich ist“, findet sich in der Beschlussvorlage des Augsburger Baureferats jedoch nicht wieder. Um „alle“ Verkehrsteilnehmer geht es darin jedenfalls nicht, sondern nur um einen: den Autofahrer. Dem sollen durch die Legalisierung des in Lechhausen weithin praktizierten Gehwegparkens neue „offizielle“ Parkräume geboten werden. Dass dafür unstrittig gültige Regeln und Normen ausgehebelt werden, scheint keine Rolle zu spielen.

Nicht nur Menschen, die mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind, sind auf ausreichend breite Gehwege angewiesen. Auch für radelnde Kinder sind diese von großer Bedeutung: Kinder bis zum Alter von 8 Jahren müssen auf dem Gehweg radeln. Sie sammeln dort wichtige Erfahrungen für ihre selbstständige Mobilität. Fehlen durchgängige und ausreichend breite Gehwege, schränkt das die Bewegungsfreiheit der Kinder ein und das Laufrad- und Fahrradfahren lässt sich im Verkehrsraum nicht einüben. Gleiches gilt für Menschen mit Behinderung: auch diese sind auf ausreichend breite Gehwege angewiesen.

Um das sichere Miteinander auf Gehwegen sicherzustellen, hat der Gesetzgeber Regeln aufgestellt (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faq-fusswegeplanung-1800308). Diese fordern eine Gehweg-Mindestbreite von 2,50 m. Folgt man nun der Beschlussvorlage des Baureferats für den Bauausschuss, möchte man für die 107 zu legalisierenden Parkplätze diese Norm nicht zur Anwendung bringen – und verweist auf Ausnahmeregelungen. Diese existieren tatsächlich. Aber aus Sicht das ADFC dürfen diese nicht im Nachhinein angewendet werden. Denn das, so der Covorstand des ADFC Augsburg Arne Schäffler, „würde bedeuten, das ein regelgerecht erstellter Gehweg, um Parkraum zu schaffen, nachträglich in einen zu engen und gefahrenreichen Gehweg verwandelt wird. Das hat der Gesetzgeber nicht gewollt!“ Genau das aber ist geplant – und dazu erklärt die Tiefbauamt wortreich eine Restgehwegbreite von 1,50 m (!) für ausreichend. Zwar räumt es ein: „Die Verkehrssicherheit von mobilitätseigeschränkten Personen wird durch eine Verringerung der Restgehwebreite reduziert.“ (siehe BSV/22/07799 S. 8) Aber Konsequenzen soll das keine haben.

Fakt ist: in Augsburgs Straßen haben sich Kraftfahrzeuge über die Jahre mehr und mehr Platz genommen. So haben wir uns an das weithin übliche Gehwegparken gewöhnt. Dieses entspricht aber oft weder den aktuellen noch früheren Vorgaben zur sogenannten Restgehwegbreite. Egal, ob es von den Behörden nur geduldet oder offiziell erlaubt wurde: Von Gehwegparkern zugestellte Straßen wie die Ganghoferstraße in Pfersee (siehe Foto), die Dumlerstraße in Kriegshaber oder die Dietrichstraße in Oberhausen zeigen, dass es so nicht weitergehen kann.

Statt das (legale) Gehwegparken auszuweiten, fordert der ADFC deshalb, dass alle Straßen mit regelmäßigem Gehwegparkern auf den Prüfstand kommen: Werden die geforderten Mindestbreiten nicht eingehalten, müssen unrechtmäßig gehwegparkende PKWs regelmäßig verwarnt werden sowie bei Straßenabschnitten mit erlaubtem Gehwegparken die Legitimation zurückgenommen werden. Der ADFC sieht, dass das bei den Anwohnern erst einmal nicht nur auf Gegenliebe stoßen wird. Aber: „viele Großstädte wie Freiburg, Bremen oder Zürich gehen seit längerem diesen Weg. Und dort ist heute nicht mehr strittig, dass das korrekte Parken und Freihalten der Gehwege für Alle ein Mehr an Sicherheit und Lebensqualität bringt. Hier“, so Schäffler, „muss Augsburg anpacken. Konkret also konsequenter kontrollieren, damit das illegale Gehwegparken aufhört – und das legale Gehwegparken auf die Fälle beschränken, wo die Rechte von Kindern und mobilitätseingeschränkten Menschen respektiert bleiben“.

Kein Wunder, dass der ADFC den Stadtrat auffordert, die Vorlage für neue Gehwegparkplätze in Lechhausen abzulehnen. Nochmals Schäffler: „So ein Beschluss zeigt in die falsche Richtung! Und so wie die Vorlage des Baureferats aussieht, wäre der Beschluss auch rechtlich anfechtbar.“ Der ADFC verweist auf mehrere aktuelle Urteile wie zuletzt eine Grundsatzentscheidung aus Bremen. Diese zwingt die dortige Stadtverwaltung, „geeignete und wirksame Maßnahmen gegen das regelmäßige Gehwegparken“ zu ergreifen (taz.de/Bremer-Gerichsturteil-zum-Gehwegparken/!5833805/).

Das Foto zeigt die Ganghoferstraße. Typisch für viele Augsburger Quartiere: der Gehweg ist insgesamt nur 2 Meter breit - und davon wird knapp die Hälfte von auf dem Gehweg parkenden PKW beansprucht. Der Fahrradclub ADFC will, dass sich das ändert.


https://augsburg.adfc.de/artikel/gehwegparken-ausweiten-auf-kosten-von-familien-und-menschen-mit-behinderung

Bleiben Sie in Kontakt