ADFC fordert Bundesverkehrsminister auf, Vermittlungsausschuss anzurufen

Der ADFC hat in einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing dazu aufgefordert, nach dem Scheitern der Reform des Straßenverkehrsgesetzes die Anrufung des Vermittlungsausschusses einzuleiten.

Radfahrende warten vor einer roten Ampel.
Reform des Straßenverkehrsgesetzes wurde ausgebremst. © ADFC/April Agentur

Mit einem Schreiben fordert der ADFC den Bundesverkehrsminister dazu auf, dafür zu sorgen, dass die Bundesregierung nach dem Scheitern der Reform des Straßenverkehrsgesetzes die Anrufung des Vermittlungsausschusses einleitet.

Unverständliche Abstimmung im Bundesrat

Der Bundesrat hatte am 24. November die im Bundestag bereits verabschiedete Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) blockiert und damit auch Verbesserungen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verhindert.

Das Scheitern der Novelle ist für den ADFC völlig unverständlich, da im Vorfeld nach langen Diskussionen im Bundestag und in der Landesverkehrsministerkonferenz große Einigkeit über die Notwendigkeit und Zielrichtung der StVG-Novelle herrschte.

ADFC fordert Anrufung des Vermittlungsausschusses

Der ADFC appelliert an Bundesverkehrsminister Wissing, zeitnah eine Einigung zwischen Bund und Ländern herbeizuführen und schnellstens den Vermittlungsausschuss anzurufen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Differenzen zwischen Regierung, Bundestag und den Ländern seien nur gering, so der ADFC.

Koalitionsvertrag der Ampel enthält Reform

Der ADFC erinnert in dem Schreiben erneut an den Koalitionsvertrag der Ampelregierung, in dem festgehalten wurde:

Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrs-Ordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen […]“

Eben diese Entscheidungsspielräume hatte der Bundesverkehrsminister 2022 gegenüber dem ADFC betont, weil Kommunen in der Regel selbst am besten wissen, was vor Ort getan werden muss und daher nicht ohne Not durch bundesrechtliche Fesseln in ihrer Gestaltungsfreiheit beschränkt werden dürften.

Der Appell des ADFC ist eindeutig: Der Bundesverkehrsminister muss handeln, um das Scheitern der Reform zu verhindern.


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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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