Radentscheid Bayern kritisiert Radgesetz der Staatsregierung

Am 19. Juli hat die Bayerische Staatsregierung ein Radgesetz beschlossen. Das Radentscheid-Bündnis, dem auch der ADFC Bayern angehört, kritisiert das Gesetz als unzureichend – und den Umgang mit dem Volksbegehren.

Im Schneckentempo zum bayerischen Radverkehrsnetz: Das Bündnis Radentscheid Bayern kritisiert das Radgesetz der Staatsregierung. © Radentscheid Bayern

Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat den Radentscheid Bayern am 7. Juni für unzulässig erklärt. Um die Unzulässigkeit zu begründen, sei der akribisch vorbereitete Gesetzentwurf geradezu „seziert“ worden, so das Bündnis Radentscheid. Ein paar Artikel gingen – so sah es jedenfalls das Gericht – über „abschließende“ Regelungen im Straßenverkehrsrecht des Bundes hinaus. Auch solche, die schon in anderen Länder-Radgesetzen stehen. Das sei laut Verfassungsgerichtshof nicht erlaubt.

Volksbegehren in Bayern haben wenig Chance auf Erfolg

Dabei hatte der Entwurf keinerlei neue Verkehrsregeln gefordert; vielmehr sollten bestehende Regeln (etwa für Tempo 30 vor Schulen oder die Freigabe von Einbahnstraßen in Gegenrichtung) öfter angewendet werden. Das Gericht fand das zu weitgehend. Die sehr strenge Auslegung weniger Artikel könnte schon den Eindruck erwecken, dass hier Gründe für eine Ablehnung gesucht wurden, meint das Bündnis Radentscheid. Die Initiator:innen des Radentscheid Bayern respektieren diese Entscheidung, kritisieren aber die in Bayern vergleichsweise sehr hoch angesetzten Maßstäbe für Gesetzesentwürfe zu Volksbegehren. 

Radgesetz der Staatsregierung mit heißer Nadel gestrickt

Noch während des laufenden Gerichtsverfahrens hatte die Staatsregierung am 22. Mai einen eigenen Entwurf für ein Radgesetz vorgelegt und anschließend in den Landtag eingebracht. Nun wurde das Gesetz am 19. Juli verabschiedet.

Mit dem Gesetz verpflichtet sich Bayern bis 2030 1.500 Kilometer neue Radwege und ein landesweit durchgängiges Radverbindungsnetz zu schaffen. Außerdem soll u. a. der Verkehr sicherer und die Fahrradmitnahme im Schienenpersonenverkehr für einen Euro pro Fahrt und Fahrrad möglich werden.

Radgesetzentwurf ohne Expertenbeteiligung und Verbändeanhörung

Das Bündnis Radentscheid Bayern kritisiert, dass sie als Initiator:innen im Gegensatz zu den Radentscheiden in NRW und Berlin am vorgelegten Radgesetz-Entwurf nicht beteiligt wurden. Eine Verbändeanhörung sei versprochen, aber nicht durchgeführt worden. Dennoch verfasste das Bündnis eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Staatsregierung, die allerdings keine Berücksichtigung fand.

„Stimmungen aus der Bevölkerung aufnehmen, um schnell und ohne Beteiligung Sachverständiger ein abgespecktes eigenes Gesetz zu stricken, selbst wenn man damit die eigene Meinung um 180 Grad ändert, das ist #söderstyle. So haben sich die Väter und Mütter der Bayerischen Verfassung das mit der Direktdemokratie bestimmt nicht vorgestellt“, sagt Bernadette Felsch, Vorsitzende des ADFC Bayerns und Beauftragte des Volksbegehrens.

Im Schneckentempo zum bayerischen Radverkehrsnetz

Auch inhaltlich kritisiert das Bündnis Radentscheid Bayern das Gesetz und mahnt, dass die Maßnahmen darin nicht ausreichen, um den Radverkehr in Bayern sicherer zu machen. Das einzig konkrete Ziel für die Radinfrastrukur im Gesetzestext sind 1.500 Kilometer neue Radwege bis 2030. Das entspricht im Schnitt 91 Metern pro Jahr und Gemeinde. „In diesem Schneckentempo hätte Bayern erst 2160 ein Radverkehrsnetz. Damit bleiben wir sogar hinter den Zielen des Radverkehrsprogramms Bayern 2025 zurück“, so Bernadette Felsch.

Die Radentscheid-Bewegung bleibe dennoch offen für einen konstruktiven Austausch und werde sich weiter für Verbesserungen beim Radgesetz und bei den realen Radverkehrsbedingungen einsetzen.


https://augsburg.adfc.de/neuigkeit/radentscheid-bayern-kritisiert-radgesetz-der-staatsregierung-3-1

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