Zur Maskenpflicht für Radfahrende
Seit 1. Januar müssen Augsburgs Radler auch auf vielen Hauptstraßen Maske tragen. Für Brillenträger ist das nicht zumutbar. Der ADFC fordert deshalb die Stadtregierung auf, die Fahrbahnen aus den Maskenzonen herauszunehmen.
Seit 1. Januar müssen Augsburgs Radler in großen Teilen der Innenstadt sowie in Hauptstraßen in den Stadtteilen wie Friedberger, Ulmer oder Augsburger Straße Maske tragen. Grund ist eine Verfügung bayerischen Gesundheitsministerium, wonach die Maskenpflicht erweitert wird auf „zentrale Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen auf engem Raum (…) aufhalten, so der § 24 der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Bis vor wenigen Tagen hat die Augsburger Stadtregierung die Radler von dieser erweiterten Maskenpflicht ausgenommen, da die Maskierung der Radler „keinen maßgeblichen Beitrag zum Infektionsschutz“ leisten würde, so OB Eva Weber. Das heißt mit anderen Worten, dass von Radlern keine Übertragungsgefahr für COVID-19 ausgeht. Diese Einschätzung reflektiert die wissenschaftliche Datenlage: es gibt keine Studie oder sonstige Publikation, die ein COVID19-Übertragungsrisiko durch Radfahrende bestätigt oder nahelegt.
Die Augsburger Stadtregierung wurde nun durch eine Mitteilung des bayerischen Gesundheitsministeriums gezwungen, die Freistellung der Radler von der Maskenpflicht zu widerrufen. Auch wenn der ADFC anerkennt, dass die Stadt dieser Vorgabe folgen muss, ist das doch nur die halbe Wahrheit. Denn über die Frage, auf welchen Arealen die erweiterte Maskenpflicht gilt, kann die Stadt in eigener Verantwortung entscheiden.
Inzwischen haben sich beim ADFC eine große Zahl von Radfahrenden gemeldet, die die Maskenpflicht als Zumutung und als echtes Risiko empfinden. Warum? Zwei Drittel der Radfahrer müssen Brille tragen. Diese beschlagen ständig beim Radeln bei kalten Temperaturen, weil Radler viel mehr Luft ein- und wieder ausatmen müssen als Fußgänger. Die feuchte Ausatemluft entweicht beim Maskentragen zu einem erheblichen Teil nach oben, also Richtung Nase und Brille und kondensiert dort. Die Sicht ist stark behindert, viele Radfahrer fühlen sich aufgeschmissen. Berufsradler, wie Kuriere und Pizza-Fahrer fragen sich, ob sie ihren Job überhaupt noch ausführen können unter diesen Bedingungen.
Der ADFC fordert deshalb die Stadtregierung auf, das Mögliche zu tun, nämlich die Fahrbahnen aus den bisher nur grob zugeschnittenen Masken-Zonen auszunehmen. Rechtlich sei zudem fraglich, ob Fahrbahnen überhaupt die Kriterien des § 24 der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erfüllen, der als Bedingung für die erweiterte Maskenpflicht formuliert, dass sich dort „Menschen auf engem Raum aufhalten“. Das trifft auf den Fahrbahnen aber nicht zu.